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   VG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 K 1260/06   

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VG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 K 1260/06 (https://dejure.org/2006,13953)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.07.2006 - 6 K 1260/06 (https://dejure.org/2006,13953)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - 6 K 1260/06 (https://dejure.org/2006,13953)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unzureichende Begründung der Sofortvollzugsanordnung, die auf eine ungeklärte Strafbarkeit des Verhaltens abstellt

  • aufrecht.de

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Sportwettenuntersagung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende Begründung einer Sofortvollzugsanordnung hinsichtlich einer Untersagung der Vermittlung von Sportwetten aufgrund eines zweifelhaften Verdachtes der Beihilfe zur Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspieles; Zulassung gewerblicher Veranstaltung durch private ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 K 1260/06
    Mit seinem Urteil vom 28.03.2006 (NJW 2006, 1261 = EuGRZ 2006, 189; s. dazu Kment, NVwZ 2006, 617) hat das Bundesverfassungsgericht zwischenzeitlich dahingehend erkannt, dass ein staatliches Monopol für Sportwetten mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur dann vereinbar ist, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist.

    Das Bundesverfassungsgericht sieht sich dabei in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, nach welcher die Unterbindung der Vermittlung von Sportwetten in anderen Mitgliedsstaaten mit dem Gemeinschaftsrecht nur vereinbar sei, wenn ein Staatsmonopol wirklich dem Ziel diene, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, und die Finanzierung sozialer Aktivitäten mit Hilfe einer Abgabe auf die Einnahmen aus genehmigten Spielen nur eine nützliche Nebenfolge, nicht aber der eigentliche Grund der betriebenen restriktiven Politik sei (Urt. v. 28.03.2006, a.a.O., Rn. 144).

  • VG Köln, 14.07.2006 - 1 L 927/06
    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 K 1260/06
    Eine Bestrafung nach § 284 StGB kann daher grundsätzlich erst dann wieder in Betracht kommen, wenn der Bundes- oder Landesgesetzgeber seinen Auftrag erfüllt und das Recht der Sportwetten auf eine verfassungskonforme Grundlage gestellt hat (vgl. auch Widmaier, Rechtsgutachten vom 05.05.2006 zu den strafrechtlichen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 für die Zeit bis zur Neuregelung des Rechts der Sportwetten; HessVGH, B. v. 09.02.2004, GewArch 2004, 153; VG Köln, B. v.14.07.2006 - 1 L 927/06 -).

    So kann etwa insbesondere nicht zuverlässig festgestellt werden, dass im Bundesland Baden-Württemberg bereits die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28.03.2006 geforderten rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen ergriffen worden sind, um ein mit Verfassungs- und Europarecht zu vereinbarendes staatliches Monopol für Sportwetten zu begründen (vgl. hierzu etwa VG Stuttgart, Beschl. 17.07.2006 - 4 K 2657/06 - vgl. zur Situation im Bundesland Nordrhein-Westfalen zuletzt VG Köln, B. v. 14.07.2006 - 1 L 927/06 -).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 K 1260/06
    Nach der grundlegenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 06.11.2003 (Rechtssache C-243/01, Gambelli, NJW 2004, 139) stellt eine nationale Regelung, die strafbewehrte Verbote der Entfaltung der Tätigkeit des Sammelns, der Annahme, der Bestellung und der Übertragung von Wetten, insbesondere über Sportereignisse, enthält, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs nach den Artikeln 43 und 49 EG dar, wenn der betreffende Mitgliedsstaat keine Konzession oder Genehmigung erteilt.
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 K 1260/06
    In seiner Entscheidung vom 27.04.2005 (NVwZ 2005, 1303) hat das Bundesverfassungsgericht weiter betont, dass ein besonderes öffentliches Interesse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1 VwGO zwar in der Regel bei der Untersagung strafbaren Verhaltens durch einen Verwaltungsakt gegeben ist, da an der Unterbindung der Begehung oder Fortsetzung von Straftaten ein erhebliches öffentliches Interesse bestehe.
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 K 1260/06
    Ob ein besonderes Interesse im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1 VwGO an der sofortigen Vollziehung der getroffenen Entscheidung besteht, ist vom Verwaltungsgericht im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.09.1995, NVwZ 1996, 58; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1997, VBlBW 1997, 390, wonach die aufgrund summarischer Prüfung gewonnene gerichtliche Erkenntnis, dass ein ergangener Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig ist, als solche noch kein derartiges Vollzugsinteresse begründet).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 6 S 1288/04

    Untersagung der Veranstaltung privater Oddset-Wetten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 K 1260/06
    Das Bundesverfassungsgericht stellt das im Bundesland Bayern - wie in Baden-Württemberg - errichtete staatliche Wettmonopol in seiner gegenwärtigen gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung als einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar (Rn. 119; anders noch: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse v. 12.01.2005, VBlBW 2005, 181 und DÖV 2005, 387).
  • BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04

    Verletzung der Rechtsweggarantie durch Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 K 1260/06
    Vor dem Hintergrund des Grundrechtes auf Gewährung effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG hatte bereits das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 26.08.2004 (NVwZ 2005, 438) und vom 15.12.2004 (NVwZ 2005, 439) eine allzu oberflächliche Befassung mit den Interessen des Betreibers einer Wettannahmestelle für Sportwetten bemängelt.
  • VGH Hessen, 09.02.2004 - 11 TG 3060/03

    Untersagung von Sportwetten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 K 1260/06
    Eine Bestrafung nach § 284 StGB kann daher grundsätzlich erst dann wieder in Betracht kommen, wenn der Bundes- oder Landesgesetzgeber seinen Auftrag erfüllt und das Recht der Sportwetten auf eine verfassungskonforme Grundlage gestellt hat (vgl. auch Widmaier, Rechtsgutachten vom 05.05.2006 zu den strafrechtlichen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 für die Zeit bis zur Neuregelung des Rechts der Sportwetten; HessVGH, B. v. 09.02.2004, GewArch 2004, 153; VG Köln, B. v.14.07.2006 - 1 L 927/06 -).
  • OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Unvermeidbarer Verbotsirrtum des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 K 1260/06
    Diese Frage hat es vielmehr offen gelassen und es ist seiner früheren Rechtsprechung gefolgt, in der es gerade im Rahmen eines Verfahren über den vorläufigen Rechtsschutz bei privater Wettvermittlung ausgeführt hatte, dass eine Strafbarkeit nach § 284 StGB umso unsicherer prognostiziert werden könne, je mehr die Anwendbarkeit der Norm selbst zweifelhaft sei (vgl. VG Wiesbaden, Beschl. v. 22.06.2006 - 5 G 809/06 - OLG Stuttgart, Urt. v. 26.06.2006 - 1 Ss 296/05 - Landgericht Ellwangen, Urt. v. 12.04.2005, 3 Ns 42 Js 5187/03 , das explizit von einer Unanwendbarkeit des Straftatbestands des § 284 StGB ausgeht).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 K 1260/06
    Ob ein besonderes Interesse im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1 VwGO an der sofortigen Vollziehung der getroffenen Entscheidung besteht, ist vom Verwaltungsgericht im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu überprüfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.09.1995, NVwZ 1996, 58; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.03.1997, VBlBW 1997, 390, wonach die aufgrund summarischer Prüfung gewonnene gerichtliche Erkenntnis, dass ein ergangener Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig ist, als solche noch kein derartiges Vollzugsinteresse begründet).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 6 S 1287/04

    Zulässigkeit des staatlichen Monopols für die Veranstaltung von Sportwetten

  • BVerfG, 15.12.2004 - 1 BvR 2495/04

    Verletzung der Rechtsweggarantie durch Zurückweisung eines Antrags auf Aussetzung

  • LG Ellwangen/Jagst, 12.04.2005 - 3 Ns 42 Js 5187/03

    Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels: Straffreiheit

  • VG Wiesbaden, 22.06.2006 - 5 G 809/06

    Sofortige Schließung eines Wettbüros in Wiesbaden vorläufig gestoppt

  • VG Stuttgart, 17.07.2006 - 4 K 2657/06

    Private Glücksspielveranstaltung; Sportwetten; Lotteriestaatsvertrag;

  • VG Dresden, 16.08.2006 - 14 K 2239/05

    Schließung einer Wettannahmestelle wegen des Verdachts unerlaubten Glückspiels;

    führt, ist in Literatur und Rechtsprechung höchst umstritten (vgl. etwa Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, 52. Aufl., 2004, § 284 Rn. 7 und 11; Kühl, in: Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch, 25. Aufl., 2004, § 284 Rn. 12; Eser/Heine, in: Schenke/Schröder, Strafgesetzbuch, 26. Aufl., 2001, § 284 Anm. IX; Landgericht Hamburg, Beschl. v. 12.11.2004 - 829 s 56/04 -, NStZ-RR 2005, S. 44; Landgericht München I, Beschluss vom 27. Oktober 2003 - 5 Qs 41/03 -, NJW 2004, S. 171; Landgericht Wuppertal, Beschluss vom 17. August 2004 - 30 Qs 3/04 - Landgericht Baden-Baden, Beschl. v. 2.12.2004 - 2 Qs 157/04 - Amtsgericht Heidenheim, Urt. v. 19.08.2004 - 3 Ds 42 Js 5187/03 - AK 424/03 -, JURIS; Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 18.01.2005 - 3 MB 80/04 - Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 22.12.2004 - BS 28/04 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 09.02.2004 - 11 TG 3060/03 -, GewArch 2004, S. 153; als neuere Entscheidungen werden erwähnt: VG Köln, Beschl. v. 14.07.2006 - 1 L 967/06; VG Karlsruhe, Beschl. v. 21.07.2006 - 6 K 1260/06).
  • VG Karlsruhe, 09.08.2006 - 2 K 500/05

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Das Gericht ist aber aus verfassungsrechtlichen Gründen der Auffassung, dass sich die Antragsgegnerin derzeit nicht mit Erfolg auf die aus dem staatlichen Glücksspielmonopol resultierende Erlaubnispflicht berufen kann (so im Ergebnis auch VG Karlsruhe, Beschl. v. 21.07.2006 - 6 K 1260/06 -, a.A. VG Karlsruhe, Beschl. v. 17.07.2006 - 11 K 1386/06 -).
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